Wer Haus, Garage oder Gartenhaus baut, muss die gesetzlich festgelegten Abstände zur Grundstücksgrenze einhalten. Wir klären, welche Abstände vorgeschrieben sind, und welche Ausnahmen es gibt.
Nachbarklage einer Sondereigentümerin, Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot (verneint), Verstoß gegen Abstandsflächenvorschriften (verneint), Giebelwand bei abgeschnittenem Satteldach
Nachbarklage gegen Baugenehmigung eines grenzständig stehenden Mehrfamilienhauses (stattgegeben), Nichteinhaltung der Abstandsflächen, kein Vorrang des Planungsrechts (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO), keine Berufung auf § 242 BGB entsprechend
Nachbaranfechtung, Erschließung, Notwegerecht für, Ausschluss eines zivilrechtlichen Notwegerechts zu Lasten eines Nachbarn bei selbst, verursachter Abtrennung vom öffentlichen Wegenetz durch Bauherrn, Abstandsflächen (Bestimmtheit)
Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen genehmigungsfreigestelltes Vorhaben, Vorliegen eines Gebäudes ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätte i.S.v. Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO auch bei Anbau an Hauptgebäude, Abbedingen der Vorgaben zur mittleren Wandhöhe von 3 m gem. Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO durch Bebauungsplan, kein Verstoß gegen subjektiv-rechtliches Rücksichtnahmegebot