Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – zur Begründung eines Zahlungstages durch ein SEPA-Basislastschriftmandat – Angaben zum Verwendungszeck des Mandats müssen hinreichend bestimmt sein
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH aufgrund überspannter Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit im arbeitsgerichtlichen Verfahren