Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl eines Zwangsversteigerungsverfahrens: Vorbeugender Eilrechtsschutz gem § 32 Abs 1 BVerfGG gegen noch nicht ergangene fachgerichtliche Entscheidungen nur in engen Grenzen – hier: eA-Ablehnung bei noch anhängigem Vollstreckungsschutzantrag gem § 765a ZPO – kein schwerer und irreparabler Nachteil
Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der Auslagenerstattung nach Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde – Fehlen besonderer, für eine Auslagenerstattung sprechender Billigkeitsgesichtspunkte