Einstweilige Regelungsanordnung wegen Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, wenn in der Hauptsache die Einstellung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Einstellung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf beantragt wird., Eine Zusicherung muss von der objektiv zuständigen Behörde abgegeben werden und einen Rechtsbindungswillen erkennen lassen.
Kostenerinnerung, Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts durch beklagte Körperschaft des öffentlichen Rechts, Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren, Frühzeitige Bestellung eines Rechtsanwalts durch die Beklagte, Gebot, die mit der Prozessführung verbundenen Aufwendungen im Interesse des kostenpflichtigen Beteiligten so niedrig wie möglich zu halten