Dublin-Verfahren, Slowakische Republik, Unzulässigkeitsentscheidung rechtmäßig, kein Verstoß gegen Art. 3 EMRK, Art. 4 GRCh in der Slowakischen, Republik, auch nicht unter Berücksichtigung des Flüchtlingszustroms aus der Ukraine, Abschiebungsanordnung rechtswidrig, da wegen fehlender Aufnahmebereitschaft der Slowakischen, Republik nicht i.S.d. § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG feststeht, dass die Abschiebung durchgeführt werden kann, infolgedessen Rechtswidrigkeit auch des Einreise- und Aufenthaltsverbotes
Aserbaidschanischer Asylkläger, Mutter armenischer Volkszugehörigkeit,, Widerruf der Flüchtlingsanerkennung wegen Jugendstrafe,, Gleichsetzen von, Prüfungsumfang des Gerichts bei Widerrufsbescheiden,, Widerrufsentscheidung des Bundesamtes im Ermessen nach bereits sachlich geprüftem und verneintem Widerruf und förmlicher Mitteilung an die Ausländerbehörde (Negativmitteilung),, Ersetzen des dem Bundesamt eingeräumten Ermessens seitens des Gerichts unzulässig.
unzulässige Berufung, Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Berufung, innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eingereichter vollständiger Prozesskostenhilfeantrag erforderlich, Kausalität zwischen Mittellosigkeit und Fristversäumnis erforderlich
Asylbewerber aus dem Iran, Keine glaubhafte Vorverfolgung (Kontakt zum Christentum, Teilnahme an Weihnachtsfeier), Keine Nachflutgründe (keine identitätsprägende Konversion, Aktivitäten in sozialen Netzwerken unter Pseudonym)