Asylverfahren, Herkunftsland: Syrien, Unzulässigkeitsentscheidung wegen vorheriger Zuerkennung internationalen Schutzes in Litauen, Ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung (abgelehnt)
Nigeria, Anhörungsrüge, Ablehnung eines Zweitantrags als unzulässig, erfolgloser Abschluss eines Asylverfahrens in Italien, keine Wiederaufgreifensgründe geltend gemacht, Abschiebungsverbote (verneint)
Sofortantrag, fristgerechte Antragstellung, Mindestinhalt eines Antrags bzw. einer Klage gegeben, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Iran, Konversion vom Islam zum Christentum, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Ablehnung wegen fehlender konkreter Angaben über Reiseweg und Aufenthalten in anderen Staaten, keine gröbliche Verletzung der Mitwirkungspflicht, Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen, Aufklärungsbedarf im Hauptsacheverfahren wegen offener Erfolgsaussichten, überwiegendes Aussetzungsinteresse des Antragstellers wegen möglicherweise drohender tatsächlicher Verfolgungsgefahr bei Rückkehr in den Iran