Iran, zulässiger Folgeantrag, teilweise relevante Wiederaufgreifensgründe, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, missbräuchliche Schaffung von Nachfluchtgründen, asyltaktisches Verhalten, exilpolitische Aktivitäten nur zielgerichtet in Abhängigkeit vom Stand des Asylverfahrens, zweijährige praktische Untätigkeit, Mitglied des Zentralrats der Ex-Muslime, ZdE, Mitglied in Arbeiterkommunistischen, Partei Iran, AKPI, API, AKI, exilpolitische Aktivitäten für AKPI, wie Demonstrationen, Flugblätter, Plakate, Fotos sowie Filme über Aktivitäten im Internet, keine herausgehobenen Aktivitäten, kein ernsthafter und gefährlicher in den Iran hineinwirkender Regimegegner, massentypisches Verhalten, auch im Internet, fehlendes Verfolgungsinteresse des iranischen Staates, keine beachtlich wahrscheinliche Verfolgungsgefahr bei Rückkehr in Iran, keine relevante Gefahr wegen COVID-19-Pandemie
Iran, Weigerung, gewaltsam gegen Demonstranten vorzugehen, zurückliegende Inhaftierung im Jahr 2009/2010, angebliche Bedrohung durch Vater wegen Verbleibs von Frau und Kindern in Deutschland, Ungereimtheiten und Widersprüche, kein zweifelsfreies und in sich stimmiges Vorbringen, unglaubhaftes gesteigertes Vorbringen, keine flüchtlingsrelevanten Verfolgungsgründe, keine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Gefahr, interne Schutzmöglichkeiten, inländische Aufenthaltsalternative, Sicherung des Existenzminimums, keine Vorlage einer aktuellen qualifizierten ärztlichen Bescheinigung, keine andere Beurteilung durch COVID-19-Pandemie
Asylrecht, Herkunftsland: Irak, Widerruf nach vorangegangener Negativentscheidung grundsätzlich nur noch nach Ermessen möglich, Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren nicht ausreichend für § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG, Vorliegen anderer Widerrufsgründe ohne Ermessensausübung des Bundesamts nicht zu prüfen
Asylrecht (Syrien), Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache verneint, Folgeantrag, Militärdienstentzug, Keine neuen Tatsachen oder Beweismittel, Grundsatzfrage nicht entscheidungserheblich und überdies nicht Klärungsbedürftig
Nigeria, alleinerziehende Mutter mit fünf Kindern und familiärem Rückhalt im Herkunftsland, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (verneint), unglaubhafter Vortrag zu drohender Genitalverstümmelung, subsidiärer Schutz (verneint), Abschiebungsverbote (verneint)