Ausbildungsförderung, weitere Ausbildung, elternabhängige Förderung, elternunabhängige Förderung, dreijährige Erwerbstätigkeit nach erster Ausbildung, Bundesfreiwilligendienst vor erster Ausbildung, Privilegierung, Vorausleistung
Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Feststellung des Erfüllens der Zugangsvoraussetzungen, Bezeichnung von Studiengängen im Gesetz, Anerkennung weiterer Studiengänge im Verwaltungsvollzug, Selbstbindung der Verwaltung, Masterstudiengang „Forschung und Entwicklung in der Erziehungswissenschaft“
Lehrer (BesGr. A 14), Aufgabenübertragung (kommissarischer Beratungslehrer), Vertrauensgrundsatz (prüfungsrechtlicher) Grundsatz der Chancengleichheit, Grundsatz der Bestenauslese, Vorgreiflichkeit, Organisationshoheit des Dienstherrn (kein) Schutz vor Konkurrenz
Ausbildungsförderung nach dem fünften Fachsemester, Hochschulwechsel, Zählung der Fachsemester, Anspruch auf Vorlage der Bescheinigung nach § 48 Abs. 1 BAföG zu einem späteren Zeitpunkt (verneint), Hochschulwechsel als schwerwiegender Grund für Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (verneint)