(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung – keine ausreichende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage – Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einkommensberücksichtigung – Nachzahlung von Ausbildungsförderung – Zuflussprinzip – Rechtsänderung des § 11 Abs 3 S 2 SGB 2 – kein Klärungsbedarf für abgelaufenes Recht)
Ausbildungsförderung, grundsätzliche Beschränkung der Förderung auf eine berufsqualifizierende Ausbildung, keine Verweisung der ausländischen Mutter eines deutschen Kindes auf die Berufsausübung im Herkunftsland, Verwertbarkeit eines ausländischen Studienabschlusses in Deutschland, Einschätzung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, ausländischer Abschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss „entspricht“, keine förderungsfähige Zweitausbildung
Ausbildungsförderungsrecht, Eignung, Verlängerung der Frist zur Vorlage des Leistungsnachweises, Überschreiten der Förderungshöchstdauer, Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Studenten bei Ausbildungsförderung – Zeitpunkt der Beendigung des Ausschlusses – Abschluss des Studiums – Zeitpunkt der Bekanntgabe des Gesamtergebnisses bzw der Gesamtnote