Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektive Strafverfolgung durch Einstellung eines Ermittlungsverfahrens bzgl eines Suizids während eines unbegleiteten Ausgangs im Rahmen einer stationären akutpsychiatrischen Behandlung
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung sowie mangels hinreichend substantiierter Begründung – Abwarten des Ausgangs eines anhängigen Haftbeschwerdeverfahrens zumutbar