Versorgungsausgleich: Externe Teilung rückstellungsfinanzierter Versorgungsanrechte; Gegenüberstellung der in der externen Zielversorgung zu erlangenden Versorgungsleistung mit der bei einer fiktiven internen Teilung im System der Quellversorgung zu erwartenden Versorgungsleistung; Heranziehung der gesetzlichen Rentenversicherung; Mitteilungspflicht des die externe Teilung verlangenden Versorgungsträgers über die Versorgung im Falle einer fiktiven internen Teilung; Vergleich auf der Basis von Rentenwerten oder Barwerten
Beschluss zum Versorgungsausgleich: Hinreichend bestimmte Angabe des Ausgleichswerts als Zahlbetrag bei externer Teilung eines fondsgebundenen Anteils der betrieblichen Altersversorgung