teilweise Unzulässigkeit der Klage, Erledigung, keine prozessuale Reaktion, Anordnung der Vorlage des Aufenthaltstitels, nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Iranischer Staatsangehöriger, Einreise mit Schengen-Visum, Versagung Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu einem deutschen Sohn, Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht statthaft, Keine Fiktionswirkung, Keine Umdeutung in Antrag nach § 123 VwGO
Aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine mit einer 30-tägigen Ausreisefrist nach § 38 Abs. 1 AsylG verbundene Abschiebungsandrohung nach § 34a Abs. 1 Satz 4 AsylG und daraus resultierende Unstatthaftigkeit des Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Feststellung der aufschiebenden Wirkung entsprechend § 80 Abs. 5 VwGO nur in Fällen der sog. faktischen Vollziehung (hier verneint), Nur ausnahmsweise vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO gegen den etwaigen künftigen Erlass einer Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG (hier verneint)
Unzulässiger Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO bei Vorliegen eines sonstigen Falles iSd § 38 Abs. 1 S. 1 AsylG – Abschiebungsandrohung anstatt Abschiebungsanordnung in einem sog. “Dublin-Verfahren”