Asylrecht (Herkunftsland Iran), erfolgreicher einstweiliger Rechtsschutz („Flughafenverfahren“), Verletzung der Pflicht des BAMF, dem Asylbewerber unverzüglich Gelegenheit zur Stellung eines Asylantrags zu geben (hier: Asylantrag trotz Aufenthalt in Transitunterkunft erst am 8. Tag nach Anbringung des Asylgesuchs bei Grenzbehörde aufgenommen), im Übrigen ernstliche Zweifel am Offensichtlichkeitsurteil (evident unvollständige Würdigung des Sachvortrags des Asylbewerbers)