Nachbarklage gegen Baugenehmigung eines grenzständig stehenden Mehrfamilienhauses (stattgegeben), Nichteinhaltung der Abstandsflächen, kein Vorrang des Planungsrechts (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO), keine Berufung auf § 242 BGB entsprechend
Nachbarklage gegen Baugenehmigung, Anbau an ein bestehendes Reihenhaus (Unzulässiger) Grenzanbau bei einer Hausgruppe, Doppelhausrechtsprechung, Rücksichtnahmegebot (verletzt)