Mitteilung einer Schule über die Beendigung des Schulbesuchs (Auslegung fortgesetzten unentschuldigten Fehlens als Austrittserklärung nach Art. 55 Abs. 1 Nr. 1 BayEUG), örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts, München (verneint)
Erfolglose Beschwerde im Verfahren gegen Verwaltungsakt des Landratsamts, mit dem die Antragsteller – unter Androhung eines Zwangsgelds – verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind unter Erfüllung der Covid-19-Testpflicht regelmäßig am Schulunterricht teilnimmt