Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig – Regelungen zur Wohnraumüberwachung, zur Online-Durchsuchung, zur Ortung von Mobilfunkendgeräten, zur Auskunft über Verkehrsdaten aus Vorratsdatenspeicherung, zu Verdeckten Mitarbeitern und Vertrauensleuten, zur Observation außerhalb der Wohnung sowie zur Informationsübermittlung durch das Landesamt für Verfassungsschutz weithin unverhältnismäßig ieS – teilweise Fortgeltung nach Maßgabe des Tenors, längstens bis 31.07.2023
Allgemeine Feststellungsklage, Subsidiarität der allgemeinen Feststellungsklage (verneint), Prozessökonomie bei Statusrechten, Staatliche Hochschule als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung, Verwaltungsaktqualität der Anerkennung und Eintragung als studentische Vereinigung an einer Universität, Keine Aufhebung des Verwaltungsaktes, Keine Erledigung auf andere Weise, Änderung der Verwaltungspraxis, Vertrauensschutz