Nachbarklage auf behördliches Einschreiten gegen eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Tankreinigungsanlage wegen Geruchsbelästigungen, Verursachung durch die Anlage nicht nachgewiesen
Konkurrentenstreitverfahren, Dienstpostenkonkurrenz um eine Schulleiterstelle A 16, hier erfolgreich, Auswahlvermerk nicht nachvollziehbar, Nebeneinander von Regel- und Anlassbeurteilung, besonders positive Leistungsentwicklung im Rahmen zugrunde gelegter Anlassbeurteilung begründungsbedürftig, Erfordernis einer Anlassbeurteilung mangels Vergleichbarkeit auch beim Konkurrenten, da zeitlich keinerlei Überschneidung zwischen Regel- und Anlassbeurteilung, Beurteilungen laut Beurteilungsbogen im fehlerhaften Statusamt, Unzulässigkeit der Heranziehung des Ergebnisses von Vorstellungsgesprächen mangels Rechtsgrundlage, Auswahl des Antragstellers bei Verfahrenswiederholung möglich