Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei mangelnder verfassungsrechtlicher Auseinandersetzung mit angegriffenen Entscheidungen – hier: Aussagekraft von Videomaterial zum unfriedlichen Verlauf einer Demonstration im Kontext des G20-Gipfels – Rüge mangelnder fachgerichtlicher Berücksichtigung des Videomaterials unzureichend substantiiert