Erfolgloser Antrag, Positives ärztliches Gutachten, Weigerung ein nachfolgend angeordnetes MPU-Gutachten erstellen zu lassen, Rechtmäßige Gutachtensanordnung, Der Konsum von Ecstasy (harten Drogen) im Jahr 2018 war unter zeitlichen Gesichtspunkten noch dazu geeignet Eignungszweifel bei der AS i. S. d. § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV zu begründen, Verkürzung der Vorlagefrist des medizinisch-psychologischen Gutachtens (unter 1 Jahr), führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Gutachtensanordnung (veranlasst durch das Verhalten der AS)
Anforderung an die Begründung der Anordnung einer sofortigen Vollziehung im Fahrerlaubnisrecht, Ermessensausfall bei Zwangsgeldandrohung, Wegfall der Fahreignung bei Konsum „harter Drogen“