Abschiebungsandrohung nach Ungarn für dort anerkannte Asylbewerberin – Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag fehlt bei einer abweichend von § 36 Abs. 1 AsylG festgesetzten Ausreisefrist von „30 Tagen nach unanfechtbarem Abschluss des Asylverfahrens“
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Zivilprozess durch Übergehen von Parteivortrag – hier: parallele Rechtshängigkeit zweier Stufenklagen auf Zugewinnausgleich an verschiedenen Gerichten