keine Verfristung des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO bei unklarer, keine Abschiebungsandrohung bei freizügungsberechtigte Asylbewerber nach FreizügG/EU, unzulässiger Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO bei Antragsablehnung als offensichtlich unbegründet ohne Abschiebungsandrohung
Beschwerde gegen einen sog. Hängebeschluss, Versammlungsverbot, Allgemeinverfügung (der Landeshauptstadt, München) vom 13.01.2022 zu Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-Maßnahmen