Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Kostenerstattung für Jugendhilfemaßnahmen, Beendigung einer Jugendhilfemaßnahme bei Entweichen, Keine Geltung von Verwaltungsvereinbarungen contra legem
Asylrecht (Herkunftsland Iran), erfolgreicher einstweiliger Rechtsschutz („Flughafenverfahren“), Verletzung der Pflicht des BAMF, dem Asylbewerber unverzüglich Gelegenheit zur Stellung eines Asylantrags zu geben (hier: Asylantrag trotz Aufenthalt in Transitunterkunft erst am 8. Tag nach Anbringung des Asylgesuchs bei Grenzbehörde aufgenommen), im Übrigen ernstliche Zweifel am Offensichtlichkeitsurteil (evident unvollständige Würdigung des Sachvortrags des Asylbewerbers)
Verlustfeststellung, Verurteilungen wegen Diebstählen, Grundinteresse der Gesellschaft, Gefahrenprognose, Verstoß gegen rechtliches Gehör, (angeblich verspätete) Entscheidung über Prozesskostenhilfeantrag