Kläger ist gehörlos, Gründe, die zu einer Flüchtlingsanerkennung oder der Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus führen würden, wurden nicht vorgetragen, insbesondere werden Gehörlose in Pakistan nicht systematisch diskriminiert, Kläger selbst gibt an, Pakistan nur aus wirtschaftlichen Gründen verlassen zu haben, Erstmals in der mündlichen Verhandlung vorgetragene psychische Probleme wurden nicht belegt
Dienstunfall, mehrere Unfallereignisse, Abgrenzung Einzelereignis zum schädlichen Dauerereignis, Meldefristen, PTBS und rezidivierende depressive Störung, Vorrang des Gutachtens eines Amtsarztes, Beweisantrag auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens
Asyl Nigeria, Bedrängung durch Familie zur Annahme des hinduistischen Glaubens, Staatliche Verfolgung wegen politischer Überzeugung, Wirrer, unglaubwürdiger Vortrag
Unterlassen einer Äußerung einer Schulleiterin, Ärztliches Zeugnis zum Nachweis der Erkrankung eines Schulkinds, Berücksichtigung der durch die ausstellende Ärztin öffentlich geäußerten Haltung zu Corona-Maßnahmen bei Würdigung des ärztlichen Zeugnisses
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens, langjähriger Diabetes mellitus mit Folgeerkrankungen, hinreichender Anlass für eine Beibringungsanordnung, polizeiliche Anzeige einer auffälligen Fahrweise, Verhältnismäßigkeit