Nichtannahmebeschluss: Zur Gewähr rechtlichen Gehörs im Zivilprozess – rechtsfehlerhafte fachgerichtliche Anwendung der §§ 440, 441 ZPO verletzt weder Art 103 Abs 1 GG noch das aus Art 3 Abs 1 GG folgende Willkürverbot – keine grobe Verkennung grundrechtlichen Schutzes