Nichtannahmebeschluss: Rspr des BGH zur ausschließlichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für die Überprüfung schulinterner Infektionsschutzmaßnahmen nicht zu beanstanden – Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung der Einleitung eines Kindesschutzverfahrens (§ 1666 BGB) bereits nicht hinreichend substantiiert begründet – zudem keine Grundrechtsverletzung ersichtlich
Verwaltungsrechtsweg, Fortsetzungsfeststellungsklage, Versäumung der Klagefrist, Antragsbefugnis eines Elternteils allein bei gemeinsamem Sorgerecht, berechtigtes Interesse, Rehabilitationsinteresse, dringende Gefahr für das Wohl des Kindes, Erforderlichkeit der Inobhutnahme, kein milderes Mittel