Nachbaranfechtung, Erschließung, Notwegerecht für, Ausschluss eines zivilrechtlichen Notwegerechts zu Lasten eines Nachbarn bei selbst, verursachter Abtrennung vom öffentlichen Wegenetz durch Bauherrn, Abstandsflächen (Bestimmtheit)
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Stützmauer (abgewiesen), Art. 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayStrWG ist gemäß Art. 59 Satz 1 Nr. 3 BayBO Teil des Prüfprogrammes im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (Anschluss an BayVGH, U.v. 7.6.2021 – 9 B 18.1655 – juris Rn. 30), Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, eingeschränkte Sichtverhältnisse, Verkehrsgefährdung (bejaht), Art. 24 Abs. 1 BayStrWG schützt den normalen Verkehrsablauf, ohne dass die Wahrscheinlichkeit von Verkehrsunfällen bestehen muss. Erforderlich, aber auch ausreichend ist die erkennbare, in konkreten Ursachen bestehende Möglichkeit, nicht aber die unbedingte Gewissheit, dass das Bauvorhaben den Verkehrsablauf auf der Kreisstraße beeinträchtigt oder gefährdet, Kein Bestandsschutz durch bereits erteilter Baugenehmigung hinsichtlich Aufschüttung wegen widersprüchlicher Bauvorlagen
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Nachbarklage gegen Baugenehmigung, Rechtschutzbedürfnis bei fertiggestelltem Rohbau, Abstandsflächen, Treppenanlage
Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), Auslegung des Antrags auf Zulassung der Berufung, grenznahe Stützwand, abstandsflächenrechtliche Privilegierung, Überbau, Irrelevanz privater Rechte Dritter im Prüfprogramm des Baugenehmigungsverfahrens