Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung begleiteten Umgangs – Verstoß gegen das Willkürverbot, gegen das Gebot rechtlichen Gehörs, Entzug des gesetzlichen Richters durch Rechtsmittelversagung
Stattgebender Kammerbeschluss: Gericht muss ggf Parteivorbringen zu einem unstatthaften Hilfsantrag auch in seine Erwägungen zum Hauptantrag mit einbeziehen, wenn das Vorbringen hierfür erheblich ist – hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen zu formellen Fehlern einer Anordnung des Sofortvollzugs im sozialgerichtlichen Verfahren