Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzureichend substantiierte Verfassungsbeschwerde gegen Lockerungen der Corona-Eindämmungsmaßnahmen – Verletzung der staatlichen Schutzpflichten bzgl Leib und Leben nicht ersichtlich – Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers
Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Nordrhein-Westfalen in den Besoldungsgruppen R 2 mit drei bzw vier; Kindern in den Jahren 2013 bis 2015 nicht amtsangemessen und daher mit Art 33 Abs 5 GG unvereinbar – Frist für; Neuregelung bis 31.07.2021;