Der Herbst hält Einzug in Deutschland und mit ihm das Laub auf Deutschlands Grundstücken, Straßen und Gehwegen. Doch wer muss die Blätter eigentlich wo entfernen und wer trägt anfallende Kosten? Wir klären auf.
Nachbarklage einer Sondereigentümerin, Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot (verneint), Verstoß gegen Abstandsflächenvorschriften (verneint), Giebelwand bei abgeschnittenem Satteldach
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Stützmauer (abgewiesen), Art. 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayStrWG ist gemäß Art. 59 Satz 1 Nr. 3 BayBO Teil des Prüfprogrammes im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (Anschluss an BayVGH, U.v. 7.6.2021 – 9 B 18.1655 – juris Rn. 30), Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, eingeschränkte Sichtverhältnisse, Verkehrsgefährdung (bejaht), Art. 24 Abs. 1 BayStrWG schützt den normalen Verkehrsablauf, ohne dass die Wahrscheinlichkeit von Verkehrsunfällen bestehen muss. Erforderlich, aber auch ausreichend ist die erkennbare, in konkreten Ursachen bestehende Möglichkeit, nicht aber die unbedingte Gewissheit, dass das Bauvorhaben den Verkehrsablauf auf der Kreisstraße beeinträchtigt oder gefährdet, Kein Bestandsschutz durch bereits erteilter Baugenehmigung hinsichtlich Aufschüttung wegen widersprüchlicher Bauvorlagen
Nachbarklage gegen Baugenehmigung, Anbau an ein bestehendes Reihenhaus (Unzulässiger) Grenzanbau bei einer Hausgruppe, Doppelhausrechtsprechung, Rücksichtnahmegebot (verletzt)