Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen genehmigungsfreigestelltes Vorhaben, Vorliegen eines Gebäudes ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätte i.S.v. Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO auch bei Anbau an Hauptgebäude, Abbedingen der Vorgaben zur mittleren Wandhöhe von 3 m gem. Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO durch Bebauungsplan, kein Verstoß gegen subjektiv-rechtliches Rücksichtnahmegebot
Baueinstellung, genehmigungspflichtiges Vorhaben (bejaht), Instandhaltungsarbeiten (verneint), Ersetzen von Holzwänden durch Mauern aus Porenbetonsteinen.