einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, fehlende Zulässigkeit, kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, kein Rechtsschutzbedürfnis, individuelle Betroffenheit und besondere Eilbedürftigkeit nicht glaubhaft gemacht, Wegfall der verpflichtenden 3 G-Regel am Arbeitsplatz, weitestgehender Wegfall der 2 G- und 3 G-Regeln in Bayern, Vorwegnahme der Hauptsache, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus, Verkürzung der Dauer des Genesenenstatus von 180 Tage auf 90 Tage vertretbar, Folgenabwägung
Corona-Pandemie, Geltungsdauer des Genesenennachweises, Unzulässiger Antrag, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, Kein Bedürfnis für vorbeugenden Rechtsschutz im Hinblick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 22a IfSG
Corona-Pandemie, Geltungsdauer des Genesenennachweises, Unzulässige Anträge, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, Geltungsdauer der Genesenennachweise von 90 Tagen noch nicht überschritten, Fehlende Darlegung zum Impfstatus
Corona-Pandemie, Geltungsdauer des Genesenennachweises, Teilweise Antragsrücknahme, Unzulässige Anträge, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, Kein Erfordernis eines nochmaligen richterlichen Hinweises auf inhaltliche Änderungen der BayIfSMV
Verkürzung des Genesenenstatus, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zum Rechtsträger der Kreisverwaltungsbehörde auch im Falle einer bundesgesetzlichen Regelung bejaht, bisherige verfassungsrechtliche Bedenken durch Einführung von § 22a IfSG ausgeräumt, kein Fall des Rückwirkungsverbots
Verkürzung des Genesenenstatus, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zum Rechtsträger der Kreisverwaltungsbehörde auch im Falle einer bundesgesetzlichen Regelung bejaht, bisherige verfassungsrechtliche Bedenken durch Einführung von § 22a IfSG ausgeräumt, kein Fall des Rückwirkungsverbots