Einstweiliger Rechtsschutz zur Zulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen ohne Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen (ZQ BSK), Anrechnung bestimmter Vorkenntnisse oder absolvierter Fortbildungen auf einzelne Module der ZQ BSK, Pädagogisches Rahmenkonzept, Direktzulassung
Zweijahresfrist nach § 9 Abs. 6 IntV, Versäumnis wegen Betreuung minderjähriger Kinder, Ausschlussfrist ohne Wiedereinsetzungsmöglichkeit, Nachsichtgewährung bei höherer Gewalt (hier im Einzelfall verneint)