Keine gruppengerichtete Verfolgung der Hazara – keine erheblichen Gefahren aufgrund eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts in Afghanistan – keine extremen Gefahren für einen alleinstehenden arbeitsfähigen männlichen Rückkehrer
Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung und zwischenzeitlicher Eröffnung des Insolvenzvermögens über das Vermögen des Beklagten