Keine Rechtsverletzung des Nachbarn bei Bau eines Wohnhauses im unbeplanten Innenbereich, wenn sich das Vorhaben entsprechend “einfügt” – Kein spezieller Gebietserhaltungsanspruch des Nachbarn aufgrund der Dimension des Bauvorhabens
Keine Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf die Möglichkeit der ausnahmsweisen Auferlegung von Mutwillenskosten gegenüber dem Prozessbevollmächtigten