Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei offener Erfolgsaussichten, Drittanfechtung (Eilrechtsschutz) durch emittierenden Betrieb (Reiterhof, Hotel, Gaststätte, Ferienwohnungen, Pferdezucht u.a.), heranrückende Wohnbebauung, Gebietserhaltungsanspruch, Verschlechterung der Erschließungssituation, Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme in Bezug auf Lärm und/oder Geruch (offen) unzureichend geklärter Sachverhalt durch die Behörde
Klage des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für den Anbau eines kleinen Cafés/einer Bar an ein Bestandsgebäude im unbeplanten Innenbereich (abgewiesen), faktisches allgemeines Wohngebiet oder faktisches Mischgebiet (offengelassen, da Vorhaben in beiden planungsrechtlich zulässig), Gebietsversorgungsklausel in § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (erfüllt); keine konkrete Bedürfnisprüfung; Funktionszusammenhang zwischen Anlage und Gebiet zu bejahen, wenn Bewohner der Umgebung in einem ins Gewicht fallenden Umfang zu ihrer Auslastung beizutragen vermögen; Umsatzanteil von 60-70% aus dem Gebiet reicht jedenfalls aus, kritische Untergrenze bei einem Drittel, Gebot der Rücksichtnahme, § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO (Verletzung verneint), Genehmigungswidrige Nutzung der genehmigten Anlage ist Bauherr nur zurechenbar, wenn sie zu Störungen „einlädt“ und wenn derartigen Anreizen nicht mit zumutbaren angemessenen Mitteln entgegenwirkt wird (Anschluss an BayVGH, U.v. 6.2.2015 – 22 B 12.269 – juris Rn. 61)
Nachbarklage, Industriegebiet, Agrarstandort, kein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren, kein Gebietserhaltungsanspruch, kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot wegen Ausnahme und Befreiungen vom Bebauungsplan, kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot wegen immissionsschutzrechtlicher Auswirkungen (Lärmimmissionen, Staubimmissionen, Explosionsgefahr)
Nachbarklage, Gewerbe- und Industriegebiet, Agrarstandort, kein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren, kein Gebietserhaltungsanspruch, kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot wegen Ausnahme und Befreiungen vom Bebauungsplan, kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot wegen immissionsschutzrechtlicher Auswirkungen (Lärmimmissionen, Staubimmissionen, Explosionsgefahr)
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine Eisengießerei, Nichtigkeit des Bebauungsplans wegen der Festsetzung eines „Gebietspegels“, Gemengelage nach § 34 Abs. 1 BauGB, Fremdkörper, Zwischenwertbildung, Lärmimmissionen, fehlende Spruchreife