Folgeantrag, Konkludente Teilklagerücknahme, Abschiebungsverbote, Zielstaat: Äthiopien;, Existenzminimum;, Addis Abeba;, männlich;, volljährig;, gesund und arbeitsfähig;, keine Unterhaltslasten;, wohl kein familiäres Netzwerk
Die Verwendung der Kennzeichnung „Ökovital“ auf Fruchtgummis stellt unter Betrachtung der Gesamtaufmachung der Produkte keine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 Health-Claims-VO dar.
lebensmittelrechtliche Anordnung, „Zeolith für Tyrannosaurus“, Nahrungsergänzungsmittel, Untersagung des Inverkehrbringens, Definition von Lebensmitteln in Abgrenzung zu Scherzartikeln, Doppelfunktion eines Produkts als Lebensmittel und Scherzartikel, Fortwirkung der Lebensmitteleigenschaft trotz Fabelbezeichnung, Gesundheitsschädlichkeit eines Lebensmittels, Relevanz der Dosierung und der Aufnahmedauer für Gesundheitsgefahr, deutliche Überschreitung der zulässigen, gesundheitlich unbedenklichen wöchentlichen Aufnahmemenge, Beurteilungskompetenz des Bayerischen, Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – LGL, Ermessen, Verhältnismäßigkeit, keine Grundrechtsverletzung, weitere lebensmittelrechtliche Verstöße, Bezugnahme auf Beschlüsse im Sofortverfahren