Markenbeschwerdeverfahren – “H-TEC/HYDAC (Unionsmarke)” – zur rechtserhaltenden Benutzung – glaubhaft gemachte Benutzungshandlungen beziehen sich nur auf die Bundesrepublik Deutschland – Anwendung der erweiterten Minimallösung – zur Warenidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – unterdurchschnittliche klangliche Ähnlichkeit – Zuordnung der deutschen und der englischen Sprache – Berücksichtigung sämtlicher in Betracht zu ziehender Aussprachevarianten – unmittelbare Verwechslungsgefahr