Aufklärungsverpflichtung der Gläubigerin – Bedeutung des Begriffs “Niederschlagung” einer weitergehenden Zahlungsverpflichtung – Vergleichsabschluss im Mediationsverfahren
Kläger ist gehörlos, Gründe, die zu einer Flüchtlingsanerkennung oder der Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus führen würden, wurden nicht vorgetragen, insbesondere werden Gehörlose in Pakistan nicht systematisch diskriminiert, Kläger selbst gibt an, Pakistan nur aus wirtschaftlichen Gründen verlassen zu haben, Erstmals in der mündlichen Verhandlung vorgetragene psychische Probleme wurden nicht belegt
Streitwertfestsetzung im Patentnichtigkeitsverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit von Wertänderungen nach Klageerhebung; Angemessenheit der Reduzierung des Streitwerts in der Berufungsinstanz – Nichtigkeitsstreitwert IV