zulässiger Spielplatz im Wohngebiet, kein Verstoß gegen Gebot der Rücksichtnahme, keine unzulässigen Lärmbeeinträchtigungen und Einsichtmöglichkeiten, Anwendungsvoraussetzungen des § 22 Abs. 1a BImSchG
Normenkontrollantrag gegen einen einfachen Bebauungsplan, Sondergebiet für „Hotelbetriebe und Anlagen für gesundheitliche Zwecke“, Überplanung von Außenbereichsflächen, Fehlende Erforderlichkeit, Planungsbedürfnis
Gegenstand der baurechtlichen Nachbarklage ist nur die genehmigte Nutzung, nicht die tatsächliche, Kein Drittschutz durch Art. 47 BayBO i.V.m. gemeindlicher Stellplatzsatzung Keine Rechtsverletzung bei Genehmigung der erforderlichen und nachgewiesenen Stellplätze, Gebot der Rücksichtnahme, Privatrechtliche Belange