Beschränkung des Zutritts zu Gemeinderatssitzungen für Mitglieder des Gemeinderats nach der sog. 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) kann auf Haus- und Ordnungsrecht nach Art. 53 Abs. 1 Satz 1 GO gestützt werden.
Beschränkung des Zutritts zu Gemeinderatssitzungen für Mitglieder des Gemeinderats nach der sog. 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) kann auf Haus- und Ordnungsrecht nach Art. 53 Abs. 1 Satz 1 GO gestützt werden.
Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr, ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung und des Ansehens der Bundeswehr, Vermummung und versuchte gefährliche Körperverletzung
Staatsangehörigkeit Nigeria, Ausweisung mit dreijährigem Einreise- und Aufenthaltsverbot, Drei strafrechtliche Verurteilungen zu Geldstrafen von jeweils 60, 40 und 180 Tagessätzen, zwei Mal wegen Erschleichens von Leistungen, einmal wegen Aufenthalts ohne Pass, Anhängiges Klageverfahren wegen Asylfolgeverfahrens, Spezial- und generalpräventive Ausweisung, Aktualität des generalpräventiven Ausweisungsinteresses