Disziplinarrecht, Polizeibeamter (BesGr. A 13), Dozent am Fortbildungsinstitut der Bayerischen, Polizei, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Verpflichtung zur Verfassungstreue, Vertreten reichsbürgertypischer Ansichten, Meinungsfreiheit
Dienstbeschädigungsausgleichsgesetz – Übergang aus dem Sonderversorgungssystem der ehemaligen DDR – Bundesland als zuständiger Versorgungsträger – ehemaliger Volkspolizist – Berufskrankheit – aktinische Keratose – erforderlicher Mindest-GdS von 20
Beschränkung versammlungsrechtlicher Kundgebungsmittel, Höhenbegrenzung von Seitentransparenten, unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gefahrenprognose, Erkenntnisse aus früheren Versammlungsgeschehen, Verhältnismäßigkeit der Beschränkung