beamtenrechtliche Beihilfe, medizinische Kräftigungstherapie, Überschreitung der GOÄ-Schwellenwerte, hier nicht gerechtfertigt, erhöhter Zeitaufwand/personeller Aufwand durch Begleitung des Patienten während der medizinischen Kräftigungstherapie nicht berücksichtigungsfähig, da bereits immanenter Gegenstand der Leistung
Leistungen, Verwaltungsakt, Staatsanwaltschaft, Versorgung, Leistungserbringung, Arzt, Anfechtungsklage, Amtsermittlungspflicht, Chefarzt, Aufhebung, Verwaltungsverfahren, Verfahrensfehler, Genehmigung, Krankenhaus, Sinn und Zweck, Eintritt in den Ruhestand, kein Verwaltungsakt