Überwiegend unbegründete Klage auf Löschung personenbezogener Daten aus dem Kriminalaktennachweis, Aufbürdung der Verfahrenskosten nach § 155 Abs. 1 S. 3 VwGO bei Obsiegen mit 2 von 28 Datensätzen
Überwiegend unbegründete Klage auf Löschung personenbezogener Daten aus dem Kriminalaktennachweis, Aufbürdung der Verfahrenskosten nach § 155 Abs. 1 S. 3 VwGO bei Obsiegen mit 2 von 28 Datensätzen
Disziplinarrecht, Beschwerde, Polizeihauptkommissar, Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen, Verhältnismäßigkeit, zu erwartende Disziplinarmaßnahme