Iran, zulässiger Folgeantrag, teilweise relevante Wiederaufgreifensgründe, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, missbräuchliche Schaffung von Nachfluchtgründen, asyltaktisches Verhalten, exilpolitische Aktivitäten nur zielgerichtet in Abhängigkeit vom Stand des Asylverfahrens, zweijährige praktische Untätigkeit, Mitglied des Zentralrats der Ex-Muslime, ZdE, Mitglied in Arbeiterkommunistischen, Partei Iran, AKPI, API, AKI, exilpolitische Aktivitäten für AKPI, wie Demonstrationen, Flugblätter, Plakate, Fotos sowie Filme über Aktivitäten im Internet, keine herausgehobenen Aktivitäten, kein ernsthafter und gefährlicher in den Iran hineinwirkender Regimegegner, massentypisches Verhalten, auch im Internet, fehlendes Verfolgungsinteresse des iranischen Staates, keine beachtlich wahrscheinliche Verfolgungsgefahr bei Rückkehr in Iran, keine relevante Gefahr wegen COVID-19-Pandemie