keine Beihilfefähigkeit für gleichzeitige Behandlungen nach §§ 19 bis 21 BBhV, eine gleichzeitige Behandlung im Sinne des § 18 Abs. 4 Nr. 1 BBhV setzt nicht voraus, dass die jeweiligen Behandlungen am selben Tag erfolgt sind
Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen sog. Maskenpflicht in parlamentarischen Sitzungen des Bayrischen Landtages auch am Platz