Vormerkung für eine öffentlich geförderte Wohnung, Dringlichkeitsfestsetzung, Wohnungssuchende in Studium oder Ausbildung, Aktuelle Wohnsituation nicht nachgewiesen.
vorherige Schutzzuerkennung in Italien, keine Sicherung des Existenzminimums durch Kläger bei Abstellen auf gesamte Kernfamilie bei anzustellender Rückkehrprognose
unzulässiger Asylantrag bei vorheriger Schutzzuerkennung in Italien, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung für alleinstehenden arbeitsfähigen Mann
unzulässiger Asylantrag bei vorheriger Schutzzuerkennung in Italien, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung für alleinstehenden, arbeitsfähigen Mann