Nachbarklage gegen Baugenehmigung eines gepflasterten Privatweges mit Zugang zu einer Kreisstraße, Auslegung der Baugenehmigung, Rücksichtnahmegebot nicht durch üblichen An- und Abfahrtsverkehr zu Wohnhaus verletzt, Privatstraße nicht abstandsflächenpflichtig, keine Anlage mit gebäudegleicher Wirkung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO, Der Belang der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs ist kein drittschützender
Verkehrsrechtliche Anordnung, Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf einer Bundesstraße im Bereich der Ortsdurchfahrt, Ordnungsgemäße Ermessensausübung
straßenverkehrsrechtliche Anordnung, Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an einer innerörtlichen Hauptverkehrsstraße, besondere Gefahrenlage (verneint)