Drittstaatenbescheid, anerkannt Schutzberechtigter in Polen, keine Verletzung von Art. 3 EMRK, Art. 4 GrCh in Polen, auch unter Berücksichtigung des Flüchtlingszustroms aus der Ukraine, unterstützungsfähiger Onkel in Polen, entgegenstehende Aussagen nicht glaubhaft, bedingter Beweisantrag zur Einholung von Auskünften/Sachverständigengutachten – hier abgelehnt
Ausbildungsförderung, grundsätzliche Beschränkung der Förderung auf eine berufsqualifizierende Ausbildung, keine Verweisung der ausländischen Mutter eines deutschen Kindes auf die Berufsausübung im Herkunftsland, Verwertbarkeit eines ausländischen Studienabschlusses in Deutschland, Einschätzung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, ausländischer Abschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss „entspricht“, keine förderungsfähige Zweitausbildung
unbegründete Verpflichtungsklage eines …jährigen, gesunden, alleinstehenden Mannes mit syrischer und ukrainischer Staatsbürgerschaft auf Zuerkennung eines Abschiebungsverbotes in die Ukraine, teilweise Klagerücknahme in mündl. Verhandlung