Einstweilige Regelungsanordnung wegen Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, wenn in der Hauptsache die Einstellung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Einstellung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf beantragt wird., Eine Zusicherung muss von der objektiv zuständigen Behörde abgegeben werden und einen Rechtsbindungswillen erkennen lassen.
Unterhaltsleistungen, Ersatzpflicht, Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung, Heirat im Ausland, Rechtsverhältnis, das dem Internationalen, Privatrecht eines anderen Staates unterliegt, Haager Apostille, dauernd getrennt lebend, verneint, Anzeige von Änderungen, vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben, Leistung durch unzuständigen Leistungsträger