Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Bindungswirkung einer Flüchtlingsanerkennung durch Behörden eines EU-Mitgliedsstaates im Auslieferungsverfahren als ungeklärte unionsrechtliche Frage – hier: Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Absehen von einer EuGH-Vorlage dieser Frage ohne nachvollziehbare Begründung – Gegenstandswertfestsetzung
Asylbewerber aus Jordanien, Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (verneint), Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (verneint), Fehlende Entscheidungsgründe (verneint)
Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung bei einfacher Wehrdienstentziehung oder Desertation von der syrischen Armee und Flucht ins Ausland